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Leistungskatalog

Ihre Pflichten – bei uns in guten Händen

Das Gesetz verpflichtet Sie als Unternehmer in der Regel zur Führung einer nachvollziehbaren Buchhaltung, der Erstellung der jährlichen Jahresabschlüsse und natürlich der Abgabe von Steuererklärungen.

Im Rahmen unserer Tätigkeit erstellen wir für alle Unternehmensformen eine klare und verständliche Finanzbuchhaltung mit fachmännischer, hochqualifizierter Betreuung und Anwendung verschiedener betriebswirtschaftlicher Instrumente.

Wir fertigen die testierfähigen Steuer- und Handelsbilanzen nach den gesetzlich aktuell vorgeschriebenen Maßstäben  mit umfassendem Erläuterungsteil  sowie Ihre Einnahmen-Überschussrechnungen an.

Die Lohnabrechnungen Ihrer Mitarbeiter sind bei uns ebenfalls in guten Händen.

Wir kümmern uns ebenfalls zuverlässig und pünktlich um alle steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Meldungen und den reibungslosen Ablauf sowie um die
Kommunikation mit den entsprechenden Behörden.

Verlassen Sie sich auf uns

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrungen, unseren fundierten Fachkenntnissen und hochmotivierten Mitarbeitern.


Unsere Leistungen für Sie nochmals im Überblick:


STEUERBERATUNG

• Steuergestaltung u. -Planung
• Bilanzerstellung u. Bilanzgestaltung
• Plausibilitäts- und Bilanzprüfungen
• Steuererklärungen (sämtliche Steuerarten)
• Interessenvertretung gg. Behörden
• Vertretung bei Betriebsprüfungen
• Anfertigung von steuerlichen Gutachten
• Beratung bei Generationenwechsel, Schenkungen, Erbschaften
• Finanzbuchführung und BWA
• Lohn – u. Gehaltsabrechnungen
• sozialversicherungsrechtlichen Meldungen


UNTERNEHMENSBERATUNG

• Existenzgründung u. – Festigung
• Businessplanerstellung
• Finanzierung, Reporting und Rating n. Base II / III
• Unterstützung bei Verhandlungen und Bankgesprächen
• Unternehmensbewertungen
• Unternehmenskauf oder –Verkauf
• Unternehmensnachfolge
• Kostenmanagement und –Kontrolle
• Soll-/Ist – u. Branchenvergleiche
• Rechtsformwahl und Rechtsformumwandlung


TESTAMENTSVOLLSTRECKUNG
(zertifiziert vom Institut f. Erbrecht)

• Gespräche und Schlichtungen mit den Erben und
Vermächtnisnehmern
• Korrespondenz mit dem Nachlassgericht
• Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
• Klärung aller privaten und geschäftlichen Vertragsbeziehungen
• Einziehung fälliger Forderungen
• Begleichung fälliger Verbindlichkeiten
• Erfüllung von Auflagen und Vermächtnissen
• Kündigung und Einleitung der Wohnungsauflösung
• Konten- und Grundstücksumschreibungen
• Unterbringung von Haustieren
• Überwachung von Fristen
• Erstellung und Abgabe der Erbschaftsteuererklärung


RECHTSBERATUNG

im Verbund und Kooperation mit ausgesuchten Rechtsanwälten und Notaren